Kapitel 6 von 7
Was entscheiden BVV und Abgeordnetenhaus?
Vier Kernaufgaben auf zwei Ebenen – und wo Bezirke und Land im größeren System stehen.
In einer parlamentarischen Demokratie haben gewählte Vertretungen wie die BVV und das Abgeordnetenhaus vier wesentliche Aufgaben:
- Politische Entscheidungen treffen: die BVV für den Bezirk, das Abgeordnetenhaus für ganz Berlin.
- Den Haushalt festlegen: wie viel Geld der Bezirk oder das Land ausgibt und wofür.
- Eine Regierung wählen: ein Regierungsteam oder zumindest eine Regierungschefin oder einen Regierungschef.
- Regierung und Verwaltung kontrollieren.
In einer Demokratie entscheidet niemand allein. Was eine Regierung, ob Bezirksamt oder Senat, auch vorhat: Sie braucht dafür die Mehrheit der Gewählten. Sind viele dagegen, muss die Regierung einen Kompromiss finden oder das Vorhaben aufgeben.
Die BVV
- Politische Entscheidungen treffen. Durch Beschlüsse, Anträge und Empfehlungen bestimmt die BVV mit, was das Bezirksamt macht.
- Den Haushalt festlegen. Die BVV entscheidet über den Haushaltsplan des Bezirks: wofür wie viel Geld ausgegeben wird. Das Geld kommt vom Land Berlin, und das Abgeordnetenhaus muss jedem Bezirkshaushalt zustimmen. Die Bezirke können selbst keine Steuern oder Abgaben festlegen.
- Die Bezirksregierung wählen. Die BVV wählt das Regierungsteam des Bezirks: eine Bezirksbürgermeisterin oder einen Bezirksbürgermeister und fünf weitere Stadträtinnen und Stadträte, die das Bezirksamt leiten. Je nach Größe darf jede Fraktion eine oder mehrere Personen vorschlagen – deshalb sind in den Bezirksämtern meist mehrere Parteien vertreten.
- Die Verwaltung kontrollieren. Die BVV prüft, ob das Bezirksamt ihre Beschlüsse befolgt und seine Aufgaben richtig erledigt. Die Bezirksverordneten können Auskünfte vom Bezirksamt verlangen, und in bestimmten Angelegenheiten kann die BVV Entscheidungen des Bezirksamts durch eigenen Beschluss aufheben.
Das Abgeordnetenhaus
- Politische Entscheidungen treffen. Die Abgeordneten beschließen Gesetze, die für ganz Berlin gelten.
- Den Haushalt festlegen. Die Abgeordneten beschließen das Landeshaushaltsgesetz: wofür Berlin wie viel Geld ausgibt und wie hoch Landessteuern und Abgaben sind.
- Die Regierungschefin oder den Regierungschef wählen. Das Abgeordnetenhaus wählt die Regierende Bürgermeisterin oder den Regierenden Bürgermeister, in der Regel aus der stärksten Partei. Sie oder er beruft bis zu zehn Senatorinnen und Senatoren; zusammen bilden sie die Regierung Berlins, den Senat.
- Die Verwaltung kontrollieren. Die Abgeordneten prüfen, ob Senat und Senatsverwaltung die Entscheidungen des Hauses umsetzen und das Geld wie beschlossen ausgeben. In Aktuellen Stunden, Fragestunden und mit schriftlichen Anfragen können sie Auskünfte verlangen und Anträge beschließen.
Demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen
In Deutschland haben Kommunen, Bundesländer und Bund unterschiedliche Aufgaben. Bezirke und Land müssen sich an Bundesgesetze halten, so wie die Bezirke an die Vorschriften des Landes Berlin. In manchen Bereichen macht der Bund Vorgaben, die Land und Bezirke umsetzen; in vielen anderen entscheiden Land und Bezirke selbstständig.
Damit möglichst viele Interessen berücksichtigt werden, tauschen sich die Entscheidungsträgerinnen und -träger der Ebenen aus – und sowohl die Bezirke als auch das Land Berlin können auf der nächsthöheren Ebene mitwirken.
- Europäische Union: Die EU trifft inzwischen viele Entscheidungen, die das Leben in Deutschland bestimmen; bei sehr wichtigen muss der Bundestag zustimmen. Über den Ausschuss der Regionen kann das Abgeordnetenhaus Berliner Anliegen auf europäischer Ebene einbringen.
- Bundesrat: Der Berliner Senat ist mit vier Mitgliedern im Bundesrat vertreten. Dort entscheiden die Länder bei vielen Bundesgesetzen mit und können eigene Vorschläge zu bundespolitischen Fragen einbringen.
- Rat der Bürgermeister: Über den Rat der Bürgermeister nehmen die Bezirke Einfluss auf die Politik des Senats. Hier beraten die Regierende Bürgermeisterin oder der Regierende Bürgermeister, die beiden Stellvertretenden aus dem Senat und die zwölf Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister über Angelegenheiten der Bezirke.