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Kapitel 5 von 7

Wie arbeiten die Gewählten?

Plenum, Fraktionen und Ausschüsse – und was das Mandat im Alltag bedeutet.

Bezirksverordnete und Abgeordnete vertreten die Wählerinnen und Wähler. Für eine bestimmte Zeit sind sie beauftragt, politische Entscheidungen zu treffen, die alle betreffen. Was wichtiger oder besser ist, wird unterschiedlich gesehen, also braucht es Kompromisse; ohne Mehrheit wird nichts entschieden.

Um die vielen Aufgaben zu bewältigen, teilen sich die Gewählten die Arbeit auf. Sie treffen sich alle gemeinsam im Plenum und in kleineren Gruppen: in Fraktionen und Ausschüssen.

Ort der Entscheidung: das Plenum

Im Plenum kommen alle Gewählten zusammen. Sie bringen Vorschläge zu allen möglichen Themen ein, diskutieren sie und stimmen über Anträge aus den Fraktionen, dem Senat oder den Ausschüssen ab. Angenommen ist ein Vorschlag nur mit Mehrheit.

BVV

Alle 55 Mitglieder einer BVV treffen sich im Plenum, in der Regel einmal im Monat abends. Beraten und abgestimmt werden Vorschläge aus Ausschüssen und Fraktionen, Vorlagen des Bezirksamts sowie Empfehlungen und Anträge an das Bezirksamt. In bestimmten Angelegenheiten kann eine BVV-Mehrheit auch eine Entscheidung des Bezirksamts aufheben.

Abgeordnetenhaus

Die Abgeordneten kommen in der Regel alle 14 Tage zum Plenum zusammen. Auf der Tagesordnung stehen Aktuelle Stunden, Fragen an den Senat, Gesetzentwürfe, Anträge, Berichte der Senatsverwaltung, Abstimmungen und Beschlüsse. Hier werden neue Gesetze und Gesetzesänderungen für Berlin entschieden.

Orte der Gleichgesinnten: die Fraktionen

Gewählte mit ähnlichen politischen Vorstellungen, meist aus derselben Partei, bilden eine Fraktion. Ihre Größe richtet sich in der Regel nach dem Wahlergebnis; jede und jeder kann nur einer Fraktion angehören. In der Fraktion werden aktuelle Probleme und Lösungen besprochen und gemeinsame Ziele vereinbart – so lassen sich im Plenum leichter Kompromisse finden, als wenn alle einzeln sprächen.

In der BVV

Für eine Fraktion müssen sich mindestens drei Bezirksverordnete zusammenschließen. Weil jeder Bezirk seine eigene BVV wählt, sind Anzahl und Stärke der Fraktionen von Bezirk zu Bezirk verschieden.

BVV-Wahlen 2023: Sitze der Parteien in den 12 Bezirken
  • CDU
  • SPD
  • GRÜNE
  • Die Linke
  • AfD
  • FDP
  • Tierschutzpartei
  • Die PARTEI
  1. Mitte
  2. Friedrichshain-Kreuzberg
  3. Pankow
  4. Charlottenburg-Wilmersdorf
  5. Spandau
  6. Steglitz-Zehlendorf
  7. Tempelhof-Schöneberg
  8. Neukölln
  9. Treptow-Köpenick
  10. Marzahn-Hellersdorf
  11. Lichtenberg
  12. Reinickendorf

Jede BVV hat 55 Sitze. Gezeigt werden Parteien mit Sitzen in mindestens einem Bezirk; die Tabelle nennt alle Werte.

Als Tabelle anzeigen
BezirkCDUSPDGRÜNEDie LinkeAfDFDPTierschutzparteiDie PARTEI
Mitte121018103200
Friedrichshain-Kreuzberg8821122202
Pankow12915116200
Charlottenburg-Wilmersdorf18121443400
Spandau2314626220
Steglitz-Zehlendorf22111323400
Tempelhof-Schöneberg19121453200
Neukölln17151094000
Treptow-Köpenick1413798220
Marzahn-Hellersdorf19103912020
Lichtenberg1597148020
Reinickendorf2513726200

Quelle: Landeswahlleiterin Berlin, Ergebnisse der BVV-Wahlen 2023 je Bezirk ↗

Im Abgeordnetenhaus

Für eine Fraktion sind mindestens sieben Abgeordnete nötig: 5 % der Mindestgröße von 130. Das Abgeordnetenhaus hat zurzeit 159 Mitglieder und fünf Fraktionen.

Fraktionen im Abgeordnetenhaus
CDU 52SPD 36GRÜNE 33Die Linke 20AfD 16fraktionslos 2159MitgliederStand: 13.04.2026

Das Abgeordnetenhaus hat zurzeit 159 Mitglieder: 130 plus Überhang- und Ausgleichsmandate. Für eine Fraktion sind mindestens 7 Abgeordnete nötig.

Als Tabelle anzeigen
FraktionSitze
CDU52
SPD36
GRÜNE33
Die Linke20
AfD16
fraktionslos2

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, Stand: 13.04.2026 ↗

Orte für Detailfragen: die Ausschüsse

In den Ausschüssen arbeiten die Gewählten als Fachleute zu bestimmten Themen; jeder Ausschuss ist für einen Bereich zuständig, und jede Fraktion benennt Mitglieder. Anträge und konkurrierende Lösungsvorschläge werden hier gründlich beraten, bevor sie ins Plenum zur Abstimmung gehen. Weil BVV und Abgeordnetenhaus unterschiedliche Aufgaben haben, unterscheiden sich auch ihre Ausschüsse etwas.

Ausschüsse der BVV

Jede BVV legt nach der Wahl selbst fest, welche Ausschüsse sie bildet, deshalb heißen sie in jedem Bezirk etwas anders. Zwei sind überall Pflicht: ein Ausschuss für Partizipation und Integration und ein Jugendhilfeausschuss. BVV-Ausschüsse tagen meist einmal im Monat, in der Regel öffentlich.

Ausschüsse des Abgeordnetenhauses

Die Abgeordneten entscheiden selbst, wie viele Ausschüsse sie bilden und wofür. Zurzeit sind es 18, je einer pro Aufgabengebiet. Zwei befassen sich mit Fragen, die alle Bereiche betreffen können: der Hauptausschuss für Haushalt und Finanzen und der Petitionsausschuss für Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung.

Themen der Ausschüsse 2023 bis 2026: Arbeit und Soziales; Bildung, Jugend und Familie; Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien; Digitalisierung und Datenschutz; Gesundheit und Pflege; Inneres, Sicherheit und Ordnung; Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung; Kultur, Engagement und Demokratieförderung; Mobilität und Verkehr; Sport; Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Umwelt- und Klimaschutz; Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz; Verfassungsschutz; Wirtschaft, Energie und Betriebe; Wissenschaft und Forschung.

Gewählt – was nun?

Sind Abgeordnete und Bezirksverordnete immer Berufspolitiker:innen?
Nein. Die meisten Ämter werden ehrenamtlich ausgeübt, neben dem Beruf und in der Freizeit; das gilt für alle BVV-Mitglieder. Ein Mandat im Abgeordnetenhaus ist dagegen ein Vollzeitjob, der sich kaum mit anderer Arbeit vereinbaren lässt. So oder so: Gewählt wird immer auf Zeit.
Nicht an der Regierung, aber trotzdem wichtig?
Parteien außerhalb der Regierung bilden die Opposition. Sie kontrolliert die Regierenden – deshalb ist eine starke Opposition wichtig.
Bekommen Gewählte ein Gehalt?
Gewählte brauchen viel Zeit für Sitzungen und deren Vorbereitung. Damit alle unabhängig vom Einkommen ein Mandat ausüben können, erhalten sie eine Entschädigung, die an die allgemeine Lohnentwicklung in Berlin gekoppelt ist. Ehrenamtliche Bezirksverordnete bekommen rund 1.220 € im Monat, dazu 20 bis 31 € je Sitzung und eine Fahrtkostenpauschale von 41 €. Ein Mitglied des Abgeordnetenhauses erhält 8.161 € brutto im Monat, dazu feste Beträge für Büro und Arbeitsmittel (3.304 €) und für Mitarbeitende (8.057 €). Stand: Januar 2026.
Zahlen sie Steuern?
Ja. Abgeordnete versteuern ihre Entschädigung und andere Einkünfte. Bei ehrenamtlichen Bezirksverordneten ist nur die Aufwandsentschädigung steuerfrei; andere Einkünfte werden versteuert.
Wie bleiben Politiker:innen mit den Wählenden in Kontakt?
Die meisten bemühen sich um regelmäßigen Austausch. Wenn in der Stadt oder im Bezirk etwas nicht läuft oder man eine Idee hat, kann man seine Bezirksverordneten oder Abgeordneten ansprechen; viele bieten Sprechstunden und Veranstaltungen an. Kontaktdaten stehen auf den Seiten der BVVen und des Abgeordnetenhauses.
Müssen sie abstimmen, wie die Partei es verlangt?
Grundsätzlich nein: Gewählte sind in ihren Entscheidungen frei und an keine Weisungen gebunden. In der Praxis beraten die Mitglieder einer Fraktion vorher, wie sie abstimmen wollen.
Wie viel arbeiten sie?
Das Pensum ist hoch: Fraktions-, Ausschuss- und Plenarsitzungen mit Vorbereitung, dazu Parteitermine, Termine im Wahlkreis, Gespräche mit Wählenden, Fachleuten und Medien. Viele sind außerdem in Initiativen und Vereinen aktiv.

Aufbau, Überschriften und Fakten folgen „Berlin wählt: Meine Stadt. Meine Stimme.“ (Berliner Landeszentrale für politische Bildung, April 2026), S. 24–31. Text in eigenen Worten; jede Grafik auf dieser Seite wurde von dieser Website aus den daneben genannten Zahlen neu gezeichnet.

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