So funktioniert die Wahl
Eine knappe Zusammenfassung der Regeln, gestützt auf die Berliner Landeszentrale für politische Bildung, den Landeswahlleiter und rbb24. Nichts davon ist Interpretation; die Quellen sind am Ende verlinkt.
Der Wahl-GuideDie Broschüre der Landeszentrale als sieben Web-Kapitel – was gewählt wird, wer wählen darf, wie alles funktioniert – mit jeder Grafik neu gezeichnet.Was wird am 20. September gewählt?
- Das Abgeordnetenhaus – Berlins Landesparlament. Berlin ist Stadt und eines der 16 Bundesländer zugleich; hier wird über Schulen, Polizei, ÖPNV, Mietregeln, Krankenhäuser, Klimaziele und den Landeshaushalt entschieden.
- Zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) – je eine für jeden der 12 Bezirke, gemeinsam mit dem Bezirksamt zuständig für Spielplätze, Kitas, Radwege, Parks, Bibliotheken, Baugenehmigungen.
- Beide werden alle fünf Jahre gewählt, immer an einem Sonntag. Danach wählt das Abgeordnetenhaus die Regierende Bürgermeisterin oder den Regierenden Bürgermeister, die oder der bis zu zehn Senator:innen ernennt; jede BVV wählt Bezirksbürgermeister:in und fünf Bezirksstadträt:innen.
Wer darf wählen?
Abgeordnetenhaus
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Mindestens 16 Jahre alt
- Seit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz in Berlin
BVV (Bezirksverordnetenversammlung)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaats
- Mindestens 16 Jahre alt
- Seit mindestens drei Monaten Hauptwohnsitz in Berlin
Neu 2026: 16- und 17-Jährige dürfen zum ersten Mal das Abgeordnetenhaus wählen. Bisher ging das nur bei der BVV.
Wer keinen deutschen Pass hat, darf das Abgeordnetenhaus nicht wählen; wer weder einen deutschen noch einen EU-Pass hat, darf bei keiner der beiden Wahlen mitentscheiden – egal, wie lange man hier lebt, und selbst wenn man hier geboren ist. Nach dem Grundgesetz dürfen nur Deutsche Landes- und Bundesparlamente wählen; eine Änderung bräuchte Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Diese Lücke ist der Grund für diese Seite.
Rund 2,4 Millionen Menschen dürfen das Abgeordnetenhaus wählen und rund 2,75 Millionen die BVV – der Unterschied sind etwa 250.000 Bürger:innen anderer EU-Staaten. Etwa 55.000 sind 16- und 17-Jährige, die zum ersten Mal wählen. Rund 976.000 Berliner:innen – jede vierte Person – haben keinen deutschen Pass und dürfen das Abgeordnetenhaus nicht wählen.
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Für das Abgeordnetenhaus hast du zwei Stimmen. Die Erststimme geht an eine Kandidatin oder einen Kandidaten in deinem Wahlkreis – Berlin hat 78 davon; wer die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt ins Parlament. Die Zweitstimme geht an eine Parteiliste, landesweit oder bezirksweit, und entscheidet, wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält. Beide Stimmen müssen nicht an dieselbe Partei gehen.
Für die BVV hast du eine Stimme, für die Liste einer Partei oder Wählergemeinschaft in deinem Bezirk.
Die Wahllokale sind am 20. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet; Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden ab dem 10. August verschickt. Briefwahl ist möglich; Briefwahlunterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahltag beim Bezirkswahlamt eingegangen sein.
Wer wird gewählt?
Das Abgeordnetenhaus hat mindestens 130 Sitze: 78 werden direkt in den Wahlkreisen gewonnen, mindestens 52 über die Listen vergeben, plus Überhang- und Ausgleichsmandate, damit das Ergebnis proportional bleibt – das 2023 gewählte Parlament hat deshalb 159 Mitglieder. Eine Partei braucht 5 % der Zweitstimmen, um einzuziehen.
Jede BVV hat 55 Sitze. Eine Partei oder Wählergemeinschaft braucht 3 % der Stimmen im Bezirk, um Sitze zu bekommen.
Parteien, die bei der Abgeordnetenhauswahl 1 % erreichen, erhalten staatliche Parteienfinanzierung vom Land Berlin. 2023 traten 33 Parteien an; in diesem Jahr stehen 17 auf dem Stimmzettel zum Abgeordnetenhaus.
Warum wird so kurz nach 2023 schon wieder gewählt?
Die reguläre Wahl 2021 musste wegen schwerer organisatorischer Mängel am Wahltag vollständig wiederholt werden – deshalb wählte Berlin am 12. Februar 2023 erneut. Die Wiederholung startete keine neue fünfjährige Wahlperiode, sondern setzte die 2021 begonnene fort; die nächste reguläre Wahl fällt daher wie ursprünglich geplant auf 2026.
Was passiert nach Schließung der Wahllokale?
Um 18 Uhr erscheinen die ersten Prognosen auf Basis von Nachwahlbefragungen, die im Laufe des Abends immer genauer werden. Ein vorläufiges amtliches Ergebnis folgt meist in der Wahlnacht oder am Tag danach; der Landeswahlausschuss stellt das endgültige Ergebnis einige Wochen später fest. Dann verhandeln die Parteien über eine Koalition, was in der Regel mehrere Wochen dauert. Nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrags wählt das Abgeordnetenhaus die Regierende Bürgermeisterin oder den Regierenden Bürgermeister, die oder der die Senator:innen ernennt.
Wie viele gehen tatsächlich wählen?
2023 wählten 62,9 % der Wahlberechtigten das Abgeordnetenhaus und 58,1 % die BVV; 2016 waren es 66,9 % und 62,3 %. Etwa zwei von drei Wahlberechtigten machen mit.